Benutzungsordnung

 

Rechte des Benutzers:

1) Der ganze Bestand des Deutschen Lesesaales ist für Benutzer frei zugänglich (im DL funktioniert das Freihandsystem).

2) Der Benutzer ist berechtigt, die Information von dem Vorhandensein der konkreten Media im Deutschen Lesesaal zu erhalten.

3) Die Konsultation bei der Suche und Wahl der Informationsquellen zu erhalten, bibliographische Auskünfte zu erhalten.

4) Im Lesesaal abrufbare technische Mittel für Durchsicht und Abhören von Audio- und Videomedien und auch für Arbeit mit digital Medien aus dem Bestand des Deutschen Lesesaales zu benutzen.

5) Eigene technische Mittel zu benutzen, darunter Kameras, Lap-Tops.

6) An den von dem Deutschen Lesesaal organisierten Veranstaltungen teilzunehmen.

Alle Dienstleistungen des Deutschen Lesesaales sind kostenlos.
 

Verpflichtungen der Benutzer:

1) Mäntel, Mappen, Rucksäcke, Taschen dürfen nicht im Raum des Deutschen Lesesaales mitgenommen werden. Im Nebensaal gibt es die Gepäckaufbewahrung.

2) Für die Benutzung des Bestandes des Deutschen Lesesaales ist es notwendig sich bei dem Eintritt ins Lesesaal an den  Mitarbeiter des Lesesaals zu wenden.

Vormerkung: Bei dem ersten Besuch des Deutschen Lesesaales muss der Benutzer beitreten.

3) Bücher und andere Medien sorgfältig handhaben. Unterstreichungen und Eintragungen, sowie jede Art von Veränderung und Beschädigung der Bücher und anderen Informationsträger sind untersagt. Audio- und Videomedien sind nach der Benutzung zurückzuspulen (umzutrommeln).

4) Der Zustand des ausgehändigten Bibliotheksgutes ist zu prüfen und vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Melden die Benutzenden keine Mängel, bedeutet dies, dass sie die Dokumente in einwandfreiem Zustand erhalten haben.

5) Mit den Saalangestellten und anderen Besuchern muss man höfflich und taktvoll kommunizieren.

6) Der Bestand des Deutschen Lesesaales ist für den Besucher freizugänglich. Nach der Benutzung geben Sie bitte die Bücher den Mitarbeitern des Lesesaals zurück. Es ist nicht gestattet, sie selbständig anzuordnen.
 

Es ist verboten:

1) Den Benutzungsausweis und den Kontrollzettel den anderen Personen zu übergeben;

2) Im Saal betrunken zu sein;

3) Im Lesesaal zu rauchen;

4) Im Lesesaal Handy zu benutzen;

5) In allen Räumen der Bibliothek ist Ruhe zu wahren.
 

Ausleihe:

zur Benutzung außerhalb des Deutschen Lesesaales entliehen werden können:

Printmedien - für 14 Tage, die man einmal verleihen kann(darunter per Telefon)

Audio- und Videomedien, digital Medien und periodische Literatur(Periodika) – für 7 Tage, die man einmal verleihen kann(darunter per Telefon)

Vormerkung:

- Gesamtmenge der ausgeliehenen Einheiten ist nicht mehr als 5 zu sein

- Die Leinfrist des hochnachgefragten Bibliotheksgutes kann nach Ermessen der Bibliothekleistung verkürzt werden, aber sie kann minder als 2 Tage nicht sein.

Nicht ausgeliehen sind (zur Benutzung außerhalb des Deutschen Lesesaales nicht entliehen werden können):

Handbücher, Enzyklopädien(mit roten Stickern bezeichnet sind);

Letzte Hefte der periodischen Literatur(Periodika).
 

Verpflichtungen der Benutzer (die Ausleihe)

Falls man ausgeliehene Medien nicht fristgerecht zurückgibt, beschädigt oder verliert, ist die Lesesaalsleitung berechtigt, eine Strafe zu .verhängen.

Werden Übertretungen gegen Frist wiederholt, Bibliotheksgut beschädigt oder verloren, kann die Lesesaalsleitung die Ausleihe weiterer Dokumente ganz verweigern.

Falls der Verstöße dieser Ordnung oder der Benutzungsordnung des Tolstoj-Informations-Ressourcen-Zentrum des Industrieberufskollegs der Stadt Taschkent kann die Benutzung des Deutschen Lesesaales für die Besucher verweigern werden.